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Photovoltaik und Steuern – bei uns automatisch 0% MwSt.

Allgemeine Hinweise - Deutschland ab 01.01.2023
Allgemeine Hinweise - Österreich ab 01.01.2024
 

Allgemeine Hinweise - Deutschland ab 01.01.2023


Die Hagen E-Commerce GmbH weist darauf hin, dass der Kauf und die Lieferung von PV-Anlagen nur umsatzsteuerfrei erfolgt, wenn dies im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen zulässig ist und Sie alle Bedingungen für die Absenkung der Umsatzsteuer auf 0% erfüllen. 
Wir haben den Bestellvorgang mit der Möglichkeit zur Senkung der Umsatzsteuer auf 0% für Sie automatisch abgebildet. Sie können im Laufe des Bestellvorganges per Checkbox bestätigen, dass Sie zur Senkung berechtigt sind. Ihre Bestellung wird dann automatisch mit 0% Umsatzsteuer berechnet, sollte sie nur Photovoltaikartikel und Zubehör zu diesem enthalten. 
Enthält Ihre Bestellung Artikel, die nach der neuen Gesetzgebung nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden diese im Bestellvorgang automatisch mit 19% Mehrwertsteuer berechnet und in der Endsumme aufgeführt. 

Durch Akzeptieren der Checkbox zu Photovoltaikartikeln bestätigen Sie uns, dass Sie folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Photovoltaikanlage unter 30 kW Peak
  • private / öffentliche Nutzung 
  • kein gewerblicher Weiterverkauf
  • wohnungsnahe Errichtung der Photovoltaikanlage
  • AGB von elektro4000.de werden akzeptiert
  • der Kunde haftet bei Falschangaben
Bitte beachten Sie: das Akzeptieren der Checkbox gilt in diesem Fall als elektronische Unterschrift.

Nach Bestellabschluss bekommen Sie die von Ihnen bestätigten Informationen zusammengefasst als PDF-Datei via E-Mail zugeschickt.
Wenn zur Abwicklung des gesetzlichen Steuererlasses nach Auftrag und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nötig sind, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. 

Wir behalten uns vor, fällige Steuerbeträge gegebenenfalls nachträglich geltend zu machen.

Für die Senkung der Mehrwertsteuer müssen Sie die Checkbox zur Steuersenkung von Photovoltaik-Artikeln beachten und wahrheitsgemäß bestätigen. 
Es handelt sich um ein deutsches Bundesgesetz für Verbraucher, daher gilt der Erlass für die Lieferung, Montage und den Betrieb in beziehungsweise nach Deutschland und gilt somit für alle Käufe mit einer Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland. Ein Verkauf mit 0% Umsatzsteuer in andere Länder ist nicht möglich. 

Auf der Website des Bundesfinanzministeriums finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema - klicken Sie hier und hier


Änderungen bei Photovoltaik und Steuern – seit dem 01.01.2023 Steuererlass für Photovoltaikanlagen
Für Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen hat das Jahr 2023 entscheidende Verbesserungen in steuerlicher Hinsicht gebracht.

Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen ab 2023
"Kleine Photovoltaikanlagen" profitieren seit Januar 2023 von einer völligen Steuerfreiheit. Dies gilt sowohl für die Umsatzsteuer als auch für die Einkommenssteuer. Diese Steuerfreiheit müssen die Betreiber von Photovoltaikanlagen nicht beantragen, da sich diese automatisch auswirken wird.

Wer ist Betreiber? 
Laut des Schreibens vom Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023 sind Betreiber einer abzugsberechtigten Photovoltaikanlage natürliche Personen, juristische Personen oder Personenzusammenschlüsse, die dem Grunde nach zum Leistungszeitpunkt als Betreiber der jeweiligen Anlage im Marktstammdatenregister registrierungspflichtig sind oder voraussichtlich registrierungspflichtig werden. Eine tatsächliche Registrierung ist für die Betreibereigenschaft laut des Schreibens nicht maßgeblich. Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums. 

Was versteht das Gesetz unter einer „kleinen Photovoltaikanlage“?
Das Gesetz sieht vor, dass die Änderung alle „kleinen Photovoltaikanlagen“ umfasst.
Unter einer „kleinen Photovoltaikanlage“ versteht der Gesetzesgeber Folgendes:

  • installierte Gesamtbruttoleistung der Anlage darf bis zu 30kWp betragen
  • für Kategorisierung ausschlaggebend ist das Marktstammdatenregister
  • Photovoltaikanlage muss auf und in der Nähe von Privat- und anderen Wohnungen, auf und an öffentlichen Gebäuden, oder auf und an Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen sein
  • Steuerbefreiung auch beim Betrieb mehrerer kleiner Anlagen, solang die kombinierte Maximalleistung 100 kWp nicht überschreitet
  • ausführliche Informationen finden Sie hier

Die wichtigsten Änderungen ab 01.01.2023 zur Einkommenssteuer bei Photovoltaikanlagen
Durch das Inkrafttreten des „Jahressteuergesetzes 2022“ am 01.01.2023 haben sich für die Betreiber von "kleinen Photovoltaikanlagen" positive Erleichterungen ergeben.
Wir haben versucht, die wichtigsten Änderungen und Neuerungen für Sie zusammenzufassen.
  • seit dem 01.01.2023 gilt für „kleine Photovoltaikanlagen“ automatisch vollständige Steuerfreiheit, ohne das Ausfüllen von Anträgen oder Ähnlichem
  • die Verwendung des erzeugten Stroms ist hierbei irrelevant (z.B. 100%-ige Einspeisung ins öffentliche Netz, E-Autos laden, Strom wird von etwaigen Mietern verbraucht)
  • die Befreiung greift auch, wenn Wohnung nicht selbst durch Betreiber zu Wohnzwecken genutzt wird
  • die Gewinnermittlung (z.B. mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung), sowie die zugehörige Einreichung von Erklärungen entfällt
  • bei Betreibung durch vermögensverwaltende Personengesellschaften bleibt die gewerbliche Infektion von Vermietungseinkünften aus

Für Photovoltaikanlagen die bereits vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, bleiben die bisher geltenden steuerlichen Grundsätze bis einschließlich 31.12.2022 gültig. Die Steuerbefreiung erfolgt erst ab dem 01.01.2023.

Die wichtigsten Änderungen zur Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen ab 01.01.2023
Am 01.01.2023 wurde der bisher geltende Steuersatz von 19% für Lieferung, Einfuhr, innergemeinschaftlichen Erwerb und Installation einer Photovoltaikanlage auf 0% gesenkt, sodass seit dem 01.01.2023 der Nettobetrag dem Bruttobetrag entspricht. 
Dementsprechend ist es seit Januar 2023 nicht mehr möglich oder erforderlich, sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen (Vorsteuer). Bitte
beachten Sie, dass sie dennoch die Möglichkeit zur Optierung haben. Durch das Optieren zur Umsatzsteuer können Sie bei Eingangsrechnungen, die mit der in § 4 UStG genannten Tätigkeit in direktem Zusammenhang stehen, die Vorsteuer wieder abziehen.
Es muss dann zur Vermeidung von etwaigen finanziellen Nachteilen nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung (§19 UstG) verzichtet werden.

  • Betrifft nicht nur Lieferung, Kauf und Installation von Solarmodulen, sondern umfasst alle für den Betrieb notwendigen Komponenten (z.B. Batteriespeicher) - genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023 
  • Installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage darf 30 kWp nicht überschreiten

Eine Übersicht aller vergünstigten Photovoltaik Produkte, die wir in unserem Onlineshop führen finden Sie hier: Photovoltaik.


 


 

Allgemeine Hinweise - Österreich ab 01.01.2024

Die Hagen E-Commerce GmbH weist darauf hin, dass der Kauf und die Lieferung von PV-Anlagen nur umsatzsteuerfrei erfolgt, wenn dies im Rahmen der österreichischen gesetzlichen Bedingungen zulässig ist und Sie alle Bedingungen für die Absenkung der Umsatzsteuer auf 0% erfüllen. Die Hagen E-Commerce GmbH weist zusätzlich darauf hin, dass der Nullsteuersatz in Österreich nur zeitlich befristet bis zum 31.12.2025 gültig ist.  
Wir haben den Bestellvorgang mit der Möglichkeit zur Senkung der Umsatzsteuer auf 0% für Sie automatisch abgebildet. Sie können im Laufe des Bestellvorganges per Checkbox bestätigen, dass Sie zur Senkung berechtigt sind. Ihre Bestellung wird dann automatisch mit 0% Umsatzsteuer berechnet, sollte sie nur Photovoltaikartikel und Zubehör zu diesem enthalten. Enthält Ihre Bestellung Artikel, die nach der neuen Gesetzgebung nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden diese im Bestellvorgang automatisch mit 20% Mehrwertsteuer berechnet und in der Endsumme aufgeführt.

Durch Akzeptieren der Checkbox zu Photovoltaikartikeln bestätigen Sie uns, dass Sie folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Photovoltaikanlage unter 35 kW Peak
  • private / öffentliche Nutzung 
  • kein gewerblicher Weiterverkauf
  • wohnungsnahe Errichtung der Photovoltaikanlage
  • AGB von elektro4000.de werden akzeptiert
  • Es wurde für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem EAG eingebracht.
  • der Kunde haftet bei Falschangaben
Bitte beachten Sie: das Akzeptieren der Checkbox gilt in diesem Fall als elektronische Unterschrift.

Nach Bestellabschluss bekommen Sie die von Ihnen bestätigten Informationen zusammengefasst als PDF-Datei via E-Mail zugeschickt.

Wenn zur Abwicklung des gesetzlichen Steuererlasses nach Auftrag und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nötig sind, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren.
Wir behalten uns vor, fällige Mehrwertsteuerbeträge gegebenenfalls nachträglich geltend zu machen. Für die Senkung der Mehrwertsteuer müssen Sie die Checkbox zur Steuersenkung von PV-Artikeln beachten und wahrheitsgemäß bestätigen.

Auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Österreich finden Sie zusätzliche Informationen. Klicken Sie hier.
Außerdem bietet auch das Finanzministerium weitere Auskünfte und nähere Informationen an. Diese finden Sie hier.

Eine Übersicht aller vergünstigten Photovoltaik Produkte, die wir in unserem Onlineshop führen finden Sie hier: Photovoltaik.


Wir übernehmen keine Haftung für unvollständige oder fehlende Angaben. 

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