Solarpflicht 2025: Bundesländer, Regeln, Ausnahmen

zwei moderne Häuser mit Solarmodulen auf dem Dach

Photovoltaik ein Muss? Die neuen Regelungen für alle Bundesländer!

Deutschland möchte bis 2045 klimaneutral werden. Photovoltaik und Solarenergie spielen dabei eine entscheidende Rolle. Immer mehr Bundesländer setzen deshalb auf eine gesetzlich vorgeschriebene Solarpflicht. Ob Neubau oder Dachsanierung – oft ist die Installation einer Photovoltaikanlage Pflicht. In diesem Beitrag erfahren Sie, wo die Solarpflicht 2025 bereits gilt, welche Ausnahmen es gibt und was Eigentümer jetzt wissen sollten.

Letzte Aktualisierung: März 2025 

Klimaneutral bis 2045: Was bedeutet das?

Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral sein. Der Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere durch Photovoltaik auf Dächern – ist dafür zentral. Laut Koalitionsvertrag sollen künftig alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie genutzt werden. Das Ziel: 80 % des Strombedarfs bis 2030 aus erneuerbaren Quellen, ergänzt durch 50 % der Wärmeversorgung.

Was bedeutet der Begriff  „Solarpflicht“?

Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass bei Neubauten sowie bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen Photovoltaikanlagen installiert werden müssen. Dadurch sollen Dächer konsequent für die Stromproduktion genutzt werden. Welche Gebäude betroffen sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Wer muss eine Photovoltaikanlage installieren?

Die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage betrifft in der Regel:

  • Neubauten von Nichtwohngebäuden (z. B. Supermärkte, Verwaltungsgebäude, Lagerhallen)
  • Neubauten von Wohngebäuden (zunehmend auch private Ein- und Mehrfamilienhäuser)
  • Grundlegende Dachsanierungen (z. B. Erneuerung der wasserführenden Schicht)
  • Neubau großer Parkplätze (ab 35 oder 50 Stellplätzen, je nach Bundesland)
📌 Wichtig:
Je nach Region gibt es dabei deutliche Unterschiede. In einigen Ländern gilt die Pflicht bereits für private Eigenheime, in anderen nur für öffentliche oder gewerbliche Gebäude.

Was gilt bei Dachsanierungen?

In den meisten Landesverordnungen greift die Solarpflicht bei einer umfassenden Dacherneuerung oder Sanierung dann, wenn mehr als 50 % der wasserführenden Schicht des Daches erneuert werden. Das ist vor allem bei folgenden Maßnahmen der Fall:

  • einer vollständigen Neueindeckung des Daches, z. B. im Rahmen einer energetischen Sanierung oder bei altersbedingtem Verschleiß,
  • dem Einbau neuer Dachfenster oder dem Einbau von Gauben, wenn dadurch mehr als die Hälfte der Dachfläche betroffen ist,
  • sonstigen baulichen Maßnahmen, die über bloße Instandhaltung hinausgehen.

Nicht betroffen sind kleinere Reparaturen wie der Austausch einzelner Ziegel oder das punktuelle Nachbessern bei Sturm- oder Hagelschäden. Die genaue Definition einer „grundlegenden Dachsanierung“ kann je nach Bundesland leicht variieren.


Wie sind die Solarpflicht-Regelungen in den einzelnen Bundesländern?

Bundesland Maßnahme Gültigkeit
Baden-Württemberg Neubau von Nichtwohngebäuden (NWG) seit 1.1.2022
Neubau von Wohngebäuden seit 1.5.2022
Grundlegende Dachsanierung seit 1.1.2023
Neubau von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen seit 1.1.2022
Bayern Neubau oder vollständige Erneuerung der Dachhaut von Gewerbe- und Industriegebäuden seit 1.1.2023
Dachsanierung bestehender Gewerbe- und Industriegebäude seit 1.1.2023
Neubau von Wohngebäuden (regional begrenzt) teils in kommunaler Umsetzung
Berlin Neubauten ab 50 m² (Wohnen, Gewerbe, Industrie) seit 1.1.2023
Grundlegende Dachsanierung seit 1.1.2023
Brandenburg Neubau gewerblicher und öffentlicher Gebäude seit 1.6.2024
Grundlegende Dachsanierung seit 1.6.2024
Bremen Neubau von NWG ab 1.7.2025
Neubau von Wohngebäuden ab 1.7.2025
Grundlegende Dachsanierung seit 1.7.2024
Hamburg Neubau von NWG seit 1.1.2024
Neubau von Wohngebäuden seit 1.1.2024
Grundlegende Dachsanierung seit 1.1.2024
Hessen Landeseigene Neubauten seit 29.11.2023
Landeseigene Bestandsgebäude seit 29.11.2024
Neue Parkplätze ab 50 m² seit 29.11.2023
Mecklenburg-Vorpommern In Planung
Niedersachsen Neubau von gewerblichen Gebäuden seit 1.1.2023
Neubau von öffentlichen Gebäuden seit 1.1.2024
Neubau von Wohngebäuden seit 1.1.2025
Grundlegende Dachsanierung seit 1.1.2025
Nordrhein-Westfalen Neubau von NWG seit 1.1.2024
Neubau von Wohngebäuden seit 1.1.2025
Grundlegende Dachsanierung ab 1.1.2026
Neubau von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen seit 1.1.2022
Rheinland-Pfalz Neubau gewerblicher Gebäude seit 1.1.2023
Neubau öffentlicher Gebäude seit 1.1.2025
Neubau von Parkplätzen (ab 50 Stellplätzen) seit 1.1.2023
Neubau von Wohngebäuden seit 1.1.2024
Saarland In Planung
Sachsen In Planung
Sachsen-Anhalt In Planung
Schleswig-Holstein Neubau von NWG seit 1.1.2023
Neubau von Wohngebäuden seit 1.1.2025
Neubau und Erweiterung von Parkplätzen seit 1.1.2025
Grundlegende Dachsanierung seit 1.1.2025
Thüringen In Planung

Stand: März 2025

💡 Elektro4000-Tipp:
In manchen Bundesländern – insbesondere in Bayern – gibt es (noch) keine einheitliche Landesregelung für Wohngebäude. Dafür setzen einzelne Städte oder Kommunen wie München oder Regensburg bereits eigene Solarpflichten über Bebauungspläne oder Klimaschutzsatzungen um. Es lohnt sich daher, zusätzlich beim zuständigen Bauamt nachzufragen!

 


📌 Wichtig:
Die Solarpflicht-Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden sich hinsichtlich der betroffenen Gebäudetypen (gewerblich, öffentlich, privat) und der Mindestanforderungen für die Nutzung der Dachfläche. So variieren beispielsweise die Mindestgrößen der Dachflächen, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen, und die Prozentsätze der Dachfläche, die belegt werden müssen. Zudem gibt es Unterschiede bei der Einbeziehung von Parkplätzen und bei den Ausnahmen, etwa bei wirtschaftlicher Unvertretbarkeit oder technischen Einschränkungen.

 

Wie groß muss eine Photovoltaikanlage sein?

Die notwendige Größe einer Photovoltaikanlage hängt stark vom jeweiligen Bundesland sowie vom Gebäudetyp ab – und ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt. Viele Landesverordnungen geben vor, wie viel Prozent der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden müssen oder definieren konkrete Leistungswerte in Kilowatt-Peak (kWp).

Beispiel Nordrhein-Westfalen (Stand: 2025):

Neubauten:

  • Mindestens 30 % der Brutto-Dachfläche muss mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.

Bestandsgebäude bei Dachsanierung:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: mindestens 3 kWp
  • Mehrfamilienhäuser mit 3–5 Wohneinheiten: mindestens 4 kWp
  • Mehrfamilienhäuser mit 6–10 Wohneinheiten: mindestens 8 kWp
  • Alternativ: mindestens 30 % der Netto-Dachfläche
Ein Beispiel: Eine Photovoltaikanlage mit 8 kWp Leistung produziert in NRW jährlich rund 7.600 kWh Strom. Wird etwa ein Drittel selbst genutzt, sparen Eigentümer bei einem Strompreis von 34 Cent pro kWh rund 775 Euro pro Jahr. Der Rest wird ins Netz eingespeist – aktuell mit rund 8 Cent pro kWh vergütet. Unterm Strich ergibt das eine jährliche Gesamtersparnis von über 1.200 Euro – Tendenz steigend, wenn der Strompreis weiter steigt.
Parameter Wert
Anlagengröße 8 kWp
Jahresertrag (950 kWh/kWp) 7.600 kWh
Eigenverbrauch (30 %) 2.280 kWh
Ersparnis durch Eigenverbrauch 775,20 €
Einspeisung (70 %) 5.320 kWh
Einspeisevergütung (8 Cent) 425,60 €
Gesamtersparnis pro Jahr 1.200,80 €

 

Müssen Dächer jetzt immer Richtung Sonne ausgerichtet werden?

Ein generelles Gesetz zur Südausrichtung von Dächern gibt es nicht. Allerdings fordern viele Bauordnungen, dass neue Gebäude „so weit wie möglich“ für eine Nutzung mit Solaranlagen vorbereitet werden. In der Praxis bedeutet das: Wer ein Haus neu plant, sollte – soweit technisch und architektonisch möglich – die Dachflächen optimal zur Sonne ausrichten, idealerweise Richtung Süden oder Südwesten.

💡 Elektro4000-Tipp: Auch Ost-West-Ausrichtungen können sinnvoll sein, z. B. zur gleichmäßigeren Stromproduktion über den Tag verteilt. Das wird in der Solarpflicht oft berücksichtigt – Hauptsache, die technische Nutzbarkeit ist gegeben.


Gilt ein Anbau auch als Neubau?

Ob ein Anbau als „Neubau“ im Sinne der PV-Pflicht gilt, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. In vielen Fällen gelten nur vollständig neue Hauptgebäude als Neubauten. Kleinere Anbauten, etwa an bestehenden Wohnhäusern, lösen in der Regel keine Solarpflicht aus – es sei denn, sie verändern die Dachstruktur grundlegend oder betreffen eine große Fläche.

💡 Elektro4000-Tipp: Bei größeren Anbauten – etwa mit neuem Dach – empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Bauamt zu klären, ob die PV-Pflicht greift. Manche Landesgesetze machen die Pflicht an der „Nutzungseinheit“ fest, andere an der gesamten Baufläche.

 

Reicht eine Miet-PV-Anlage aus, um die Solarpflicht zu erfüllen?

Ja – in vielen Bundesländern kann auch eine gemietete Photovoltaikanlage die Anforderungen der Solarpflicht erfüllen. Entscheidend ist dabei nicht das Eigentum an der Anlage, sondern dass sie den technischen Vorgaben entspricht und dauerhaft betrieben wird.

💡 Schlauer mit Elektro4000: In manchen Regionen muss der Nachweis über die Erfüllung der Solarpflicht bei der Baugenehmigung oder Fertigstellung vorgelegt werden – inklusive Vertrag mit dem Mietanbieter. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die jeweilige Landesverordnung.

 

Ausnahmen: Wann kann die Solarpflicht entfallen?

Trotz gesetzlicher Solarpflicht gibt es in fast allen Bundesländern Ausnahmen – etwa dann, wenn der Bau oder Betrieb einer PV-Anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die genauen Bedingungen sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt, folgen aber ähnlichen Grundprinzipien:

⚙️ Technische Gründe

  • Statikprobleme: Das Dach kann die zusätzliche Last nicht sicher tragen.
  • Bauartbedingte Einschränkungen: Die Dachgeometrie, Form oder Verschattung machen eine wirtschaftliche Nutzung unmöglich.
  • Inkompatibilität mit anderen baulichen Anforderungen, z. B. Brandschutz oder Denkmalschutz.

💰 Wirtschaftliche Gründe

  • Unverhältnismäßige Kosten: Wenn die PV-Anlage in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zur erwartbaren Leistung steht.
  • Hohe Zusatzkosten für notwendige Maßnahmen (z. B. statische Verstärkungen, Brandschutz), die mehr als 70 % der Investitionskosten der PV-Anlage übersteigen.
  • Geringe Restnutzungsdauer des Gebäudes – z. B. unter 20 Jahren.

🏛️ Spezielle Ausnahmen

  • Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
  • Behelfsbauten wie Garagen, Schuppen oder Lauben
  • Dächer mit vollständiger Nordausrichtung
  • Gebäude unter Denkmalschutz
  • Andere öffentlich-rechtliche Vorgaben, die einer Installation entgegenstehen
📌 Wichtig: Die Ausnahme muss in vielen Fällen nachgewiesen und ggf. genehmigt werden – etwa durch ein Gutachten zur Statik oder eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Es empfiehlt sich, diese Nachweise frühzeitig im Planungsprozess einzuholen.

Sind Balkonkraftwerke auch eine Lösung?

Balkonkraftwerke – auch Stecker-Solargeräte oder Mini-PV-Anlagen genannt – sind eine einfache Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen, besonders in Mietwohnungen oder bei wenig Platz. Sie bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und lassen sich direkt an eine Steckdose anschließen.

Aber: Sie erfüllen in den meisten Fällen nicht die Anforderungen der Photovoltaikpflicht. Der Grund ist ihre begrenzte Leistung (meist bis 800 W) und die geringe Fläche, die sie abdecken. Die meisten Landesregelungen schreiben eine deutlich größere Stromproduktion vor – entweder als Mindest-kWp oder als Prozentsatz der Dachfläche.

Wann sind Balkonkraftwerke trotzdem sinnvoll?

  • Wenn du zur Miete wohnst und keinen Zugriff aufs Dach hast
  • Wenn du Ergänzung zur bestehenden PV-Anlage suchst
  • Wenn du ohne großen Aufwand Stromkosten senken willst
📌 Wichtig: Wer in einem Haus mit Solarpflicht lebt, kann ein Balkonkraftwerk nicht als Ersatzlösung nutzen – es sei denn, das jeweilige Landesgesetz lässt ausdrücklich Ausnahmen für Kleinflächen zu (was derzeit selten der Fall ist).

 

 

💡 Schlauer mit Elektro4000:
Seit 2024 ist in Deutschland die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken deutlich einfacher geworden: Die Anmeldung beim Netzbetreiber wurde vereinfacht, Schuko-Stecker sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, und es gibt eine Befreiung von der Umsatzsteuer beim Kauf. Trotzdem gelten technische Regeln, z. B. eine maximale Wechselrichter-Leistung von 800 Watt.

 

Was bringt die Solarpflicht für die Energiewende?

Die Solarpflicht ist ein zentrales Instrument zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Sie sorgt dafür, dass bislang ungenutzte Dachflächen systematisch für die Stromgewinnung erschlossen werden. Insbesondere Neubauten und umfassend sanierte Gebäude leisten damit einen direkten Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien – ohne zusätzlichen Flächenverbrauch.

Dadurch wird die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert, der CO₂-Ausstoß verringert und die Versorgungssicherheit auf lokaler Ebene gestärkt. Zudem fördert die Solarpflicht die dezentrale Energieerzeugung – ein wichtiger Baustein für ein stabiles, klimafreundliches Stromnetz der Zukunft.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage langfristig?

Ja – die Investition in eine Photovoltaikanlage rechnet sich in den meisten Fällen. Zwar hängen Amortisationsdauer und Wirtschaftlichkeit von Faktoren wie Anlagengröße, Stromverbrauch, Einspeisevergütung und Standort ab – doch im Durchschnitt amortisieren sich private PV-Anlagen innerhalb von 12 bis 18 Jahren.

Mit jeder selbst erzeugten Kilowattstunde Strom senken Eigentümer dauerhaft ihre Energiekosten – oft um bis zu 70–80 % bei hohem Eigenverbrauch. Wer zusätzlich einen Stromspeicher nutzt, kann den Eigenverbrauch noch weiter erhöhen – und wird deutlich unabhängiger von steigenden Strompreisen.

💡 Schlauer mit Elektro4000: Viele Bundesländer bieten Förderprogramme, zinsgünstige Kredite oder staatliche Zuschüsse – besonders bei Kombination mit Wärmepumpe oder E-Auto. Auch kommunale Fördermittel können beantragt werden. 

Welche Mehrkosten entstehen Eigentümern?

Die Anschaffungskosten für eine PV-Anlage hängen vom Leistungsumfang ab. Für ein typisches Ein- bis Zweifamilienhaus (6–10 kWp) sollte man zwischen 10.000 und 25.000 Euro einplanen – inklusive Wechselrichter, Montage und Anschluss.

Zusätzliche Kosten können entstehen durch:

  • statische Verstärkungen am Dach
  • bauliche Brandschutzmaßnahmen
  • Anpassungen am Netzanschluss

Ein Stromspeicher schlägt je nach Kapazität mit etwa 750 bis 1.500 Euro pro kWh zu Buche. Wer zusätzlich ein HEMS-System integriert, investiert noch einmal ca. 500–2.000 Euro – profitiert aber von höherer Effizienz und besserer Netzintegration.

💡 Schlauer mit Elektro4000: Solaranlagen und zugehörige Komponenten sind aktuell von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden – ein klarer finanzieller Vorteil.

Ist Solarthermie auch eine Option in Sachen Solarpflicht?

In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die gesetzliche Solarpflicht alternativ mit einer Solarthermieanlage zu erfüllen – vor allem dann, wenn die Anlage einen vergleichbaren Beitrag zur Energieeinsparung leistet.

Solarthermie nutzt Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung, etwa für Warmwasser oder zur Heizungsunterstützung. Sie kann sich besonders lohnen, wenn das Haus bereits über einen gut integrierten Pufferspeicher verfügt oder kein hoher Stromverbrauch, aber hoher Wärmebedarf besteht.

📌 Wichtig: Ob Solarthermie als Ersatz für eine PV-Anlage akzeptiert wird, hängt vom Bundesland und der genauen Rechtslage ab. Eine vorherige Abstimmung mit dem Bauamt ist ratsam.

Wo ist der Unterschied zwischen Solarthermie und Photovoltaik? Holz-Thermometer, das 49 Grad anzeigt, vor einem orangen Hintergrund mit Sonne

System Zweck Technik Vorteil
Photovoltaik Stromerzeugung Sonnenlicht → elektrischer Strom Vielseitig, kombinierbar mit Speicher, direkte Einsparung
Solarthermie Wärmeerzeugung Sonnenlicht → erhitzte Flüssigkeit Sehr effizient bei Warmwasser oder Heizung

Photovoltaikanlagen produzieren Strom, der direkt im Haushalt genutzt, gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist wird. Solarthermieanlagen liefern Wärme – und sind oft effizienter, was den Wirkungsgrad betrifft, aber auch weniger flexibel in der Anwendung.

Wie können Hausbesitzer die Vorteile von Solaranlagen maximieren?

Mit einem Home Energy Management System (HEMS) lassen sich Erzeugung, Verbrauch und Speicher intelligent steuern. Das System weiß z. B., wann die Waschmaschine am günstigsten läuft, wann der Speicher voll ist oder wann Strom ins Netz eingespeist werden sollte.

HEMS ermöglichen:

  • maximierten Eigenverbrauch
  • automatische Steuerung von Geräten
  • Netzentlastung bei Stromspitzen
  • Integration von E-Auto, Speicher oder Wärmepumpe
💡 Schlauer mit Elektro4000: Netzbetreiber dürfen laut § 14a EnWG den Strombezug steuerbarer Geräte (z. B. Wallboxen, Wärmepumpen) drosseln. Ein HEMS hilft, diese Anforderungen flexibel zu erfüllen – und schützt gleichzeitig den Eigenverbrauch.

Können HEMS die Energieeffizienz wirklich steigern?

Ja – Home Energy Management Systems (HEMS) sind heute ein zentraler Schlüssel zu mehr Energieeffizienz im Haushalt. Sie erfassen in Echtzeit, wie viel Strom produziert, verbraucht oder gespeichert wird – und steuern den Energiefluss automatisch und intelligent.

Typische Vorteile von HEMS:

  • Optimierung des Eigenverbrauchs (mehr Solarstrom selbst nutzen, weniger zukaufen)
  • Automatische Steuerung von Geräten je nach Stromverfügbarkeit
  • Vermeidung von Lastspitzen und unnötigem Netzbezug
  • Visualisierung des Energieverbrauchs → bessere Entscheidungen
🔋 Ein Beispiel: Wird mittags viel Solarstrom erzeugt, startet das HEMS automatisch die Spülmaschine oder lädt das E-Auto –
statt Strom aus dem Netz zu beziehen.

Welche Rolle spielen HEMS in der Energiewende und bei der Erreichung der Klimaziele?

HEMS sind mehr als ein Komfort-Tool – sie sind ein echter Baustein der Energiewende. Sie helfen Haushalten dabei, erneuerbare Energien sinnvoll ins eigene Stromsystem zu integrieren und flexibel auf Netzanforderungen zu reagieren.

Das bedeutet konkret:

  • Reduzierter CO₂-Ausstoß durch maximalen Eigenverbrauch
  • Stabilisierung des Stromnetzes durch gezieltes Lastmanagement
  • Effiziente Nutzung von Stromspeichern, Wallboxen und Wärmepumpen
💡 Elektro4000-Tipp:
Besonders im Zusammenspiel mit Photovoltaikanlage und Speicher tragen HEMS dazu bei, Netzüberlastungen zu vermeiden – und gleichzeitig die eigenen Energiekosten zu senken.

Warum § 14a EnWG die Bedeutung von HEMS weiter erhöht

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Netzbetreiber laut § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bestimmte stromintensive Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen zeitweise drosseln, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Betroffen sind alle sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ ab 4,2 kW Leistung.

Ein HEMS ist in diesem Zusammenhang nahezu unverzichtbar, denn:

  • Es erkennt solche Eingriffe automatisch
  • Es verteilt den Strom intelligent auf wichtige Verbraucher
  • Es hilft, den Komfort zu erhalten, obwohl die Netzlast reduziert wird

Fazit Solarpflicht: Fluch oder Segen für Eigenheimbesitzer?

Die Solarpflicht wird oft als Belastung wahrgenommen – doch für viele Hausbesitzer ist sie eine Chance: Wer früh plant, profitiert langfristig von niedrigeren Stromkosten, mehr Unabhängigkeit und dem sicheren Gefühl, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Photovoltaikanlagen bieten heute nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch hohe Planungssicherheit – durch die Mehrwertsteuerbefreiung, klare gesetzliche Regelungen und mögliche Förderungen. Wer zusätzlich auf ein HEMS setzt, steigert die Effizienz und Komfort im Alltag – und macht sein Haus fit für das Energiesystem der Zukunft.

✅ Fazit: Die Solarpflicht ist weniger ein Zwang als ein Anstoß – für mehr Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit und intelligente Energieversorgung im eigenen Zuhause.

Fotocredits: Bild 1-5: Adobe Stock / Bild 6: Schneider Electric

Solarpflicht 2025: Bundesländer, Regeln, Ausnahmen
Auf elektro4000.de stöbern!