
Photovoltaik: Regeln für alle Bundesländer
Deutschland möchte bis 2045 klimaneutral werden. Photovoltaik und Solarenergie spielen dabei eine entscheidende Rolle. Immer mehr Bundesländer setzen deshalb auf eine gesetzlich vorgeschriebene Solarpflicht. Ob Neubau oder Dachsanierung – oft ist die Installation einer Photovoltaikanlage Pflicht. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regelungen 2026 gelten, welche Ausnahmen es gibt und was Eigentümer jetzt wissen sollten.
Letzte Aktualisierung: April 2026
- Klimaneutral bis 2045: Was bedeutet das für mich?
- Was bedeutet der Begriff „Solarpflicht“?
- Wer muss eine Photovoltaikanlage installieren?
- Was gilt bei Dachsanierungen?
- Wie sind die Solarplicht-Regelungen in den einzelnen Bundesländern?
- Wie groß muss eine Photovoltaikanlage sein?
- Müssen Dächer jetzt immer Richtung Sonne ausgerichtet werden?
- Gilt ein Anbau auch als Neubau?
- Reicht eine Miet-PV-Anlage aus, um die Solarpflicht zu erfüllen?
- Ausnahmen: Wann kann die Solarpflicht entfallen?
- Sind Balkonkraftwerke auch eine Lösung?
- Was bringt die Solarpflicht für die Energiewende?
- Lohnt sich eine Photovoltaikanlage langfristig?
- Welche Mehrkosten entstehen Eigentümern?
- Ist Solarthermie auch eine Option in Sachen Solarpflicht?
- Wo ist der Unterschied zwischen Solarthermie und Photovoltaik?
- Wie können Hausbesitzer die Vorteile von Solaranlagen maximieren?
- Können HEMS die Energieeffizienz wirklich steigern?
- Welche Rolle spielen HEMS in der Energiewende und bei der Erreichung der Klimaziele?
- Fazit Solarpflicht: Fluch oder Segen für Eigenheimbesitzer?
Klimaneutral bis 2045: Was bedeutet das?
Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral sein. Der Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere durch Photovoltaik auf Dächern – ist dafür zentral. Geeignete Dachflächen sollen künftig stärker für Solarenergie genutzt werden. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 % zu steigern.
Was bedeutet der Begriff „Solarpflicht“?
Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass bei Neubauten sowie bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen Solaranlagen installiert werden müssen. Dadurch sollen Dächer konsequent für die Energiegewinnung genutzt werden. Welche Gebäude betroffen sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Wer muss eine Photovoltaikanlage installieren?
Die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage betrifft in der Regel:
- Neubauten von Nichtwohngebäuden (z. B. Supermärkte, Verwaltungsgebäude, Lagerhallen)
- Neubauten von Wohngebäuden (zunehmend auch private Ein- und Mehrfamilienhäuser)
- Grundlegende Dachsanierungen
- Neubau großer Parkplätze ( je nach Bundesland ab einer bestimmten Zahl an Stellplätzen)
Je nach Bundesland gibt es dabei deutliche Unterschiede. In einigen Ländern gilt die Pflicht bereits für private Wohngebäude, in anderen nur für öffentliche oder gewerbliche Gebäude. Auch bei Dachsanierungen und Parkplätzen unterscheiden sich die Vorgaben.

Was gilt bei Dachsanierungen?
In vielen Bundesländern greift die Solarpflicht auch bei einer grundlegenden Dachsanierung. Gemeint sind in der Regel Maßnahmen, die über reine Reparaturen hinausgehen und bei denen die Dachhaut beziehungsweise die wasserführende Schicht in größerem Umfang erneuert wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
- einer vollständigen Neueindeckung des Daches, z. B. im Rahmen einer energetischen Sanierung oder bei altersbedingtem Verschleiß,
- größeren baulichen Eingriffen am Dach
- sonstigen Maßnahmen, die als grundlegende Dachsanierung oder wesentlicher Dachumbau gelten
Nicht betroffen sind kleinere Reparaturen wie der Austausch einzelner Ziegel oder punktuelle Ausbesserungen nach Sturm- oder Hagelschäden. Welche Maßnahmen genau als grundlegende Dachsanierung gelten, kann sich je nach Bundesland unterscheiden.
Wie sind die Solarpflicht-Regelungen in den einzelnen Bundesländern?
| Bundesland | Maßnahme | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Neubau von Nichtwohngebäuden (NWG) | seit 1.1.2022 |
| Neubau von Wohngebäuden | seit 1.5.2022 | |
| Grundlegende Dachsanierung | seit 1.1.2023 | |
| Neubau von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen | seit 1.1.2022 | |
| Bayern | Neubau oder vollständige Erneuerung der Dachhaut von Nichtwohngebäuden | seit 1.1.2023 |
| Wohngebäude | keine PV-Pflicht auf Landesebene, nur Empfehlung | |
| Berlin | Neubauten ab 50 m² (Wohnen, Gewerbe, Industrie) | seit 1.1.2023 |
| Grundlegende Dachsanierung | seit 1.1.2023 | |
| Brandenburg | Neubau gewerblicher und öffentlicher Gebäude | seit 1.6.2024 |
| Grundlegende Dachsanierung | seit 1.6.2024 | |
| Bremen | Neubau von Nichtwohngebäuden (NWG) | ab 1.7.2025 |
| Neubau von Wohngebäuden | ab 1.7.2025 | |
| Grundlegende Dachsanierung | seit 1.7.2024 | |
| Hamburg | Neubau von Nichtwohngebäuden (NWG) | seit 1.1.2024 |
| Neubau von Wohngebäuden | seit 1.1.2024 | |
| Grundlegende Dachsanierung | seit 1.1.2024 | |
| Hessen | Landeseigene Neubauten | seit 29.11.2023 |
| Landeseigene Bestandsgebäude | seit 29.11.2024 | |
| Neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen | ursprünglich seit 29.11.2023, später für nicht-landeseigene Parkplätze aufgehoben | |
| Mecklenburg-Vorpommern | Derzeit keine landesweit einheitliche Solarpflicht | – |
| Niedersachsen | Neubau von gewerblichen Gebäuden | seit 1.1.2023 |
| Neubau von öffentlichen Gebäuden | seit 1.1.2024 | |
| Neubau von Wohngebäuden | seit 1.1.2025 | |
| Grundlegende Dachsanierung | seit 1.1.2025 | |
| Nordrhein-Westfalen | Neubau von Nichtwohngebäuden (NWG) | seit 1.1.2024 |
| Neubau von Wohngebäuden | seit 1.1.2025 | |
| Grundlegende Dachsanierung | ab 1.1.2026 | |
| Neubau von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen | seit 1.1.2022 | |
| Rheinland-Pfalz | Neubau gewerblicher Gebäude | seit 1.1.2023 |
| Neubau öffentlicher Gebäude | seit 1.1.2024 | |
| Neubau von Parkplätzen (ab 50 Stellplätzen) | seit 1.1.2023; öffentliche Parkplätze zusätzlich seit 1.1.2024 | |
| Saarland | Neubau öffentlicher und gewerblich genutzter Gebäude | ab 1.9.2025 |
| Grundlegende Dachsanierung öffentlicher und gewerblich genutzter Gebäude | ab 1.9.2025 | |
| Neue Stellplätze | ab 1.9.2025 | |
| Sachsen | Derzeit keine landesweit einheitliche Solarpflicht | – |
| Sachsen-Anhalt | Derzeit keine landesweit einheitliche Solarpflicht | – |
| Schleswig-Holstein | Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden | seit 1.1.2023 |
| Renovierung von mehr als 10 % der Dachfläche von Nichtwohngebäuden | seit 1.1.2023 | |
| Neubau, Erweiterung und Sanierung von Parkplätzen ab 70 Stellplätzen | seit 29.3.2025 | |
| Thüringen | Derzeit keine landesweit einheitliche Solarpflicht | – |
Stand: April 2026. Trotz sorgfältiger Prüfung können sich Details durch Landesgesetze, Verordnungen oder kommunale Vorgaben ändern. Im Zweifel sollte zusätzlich beim zuständigen Bauamt nachgefragt werden.
In manchen Bundesländern – insbesondere in Bayern – gibt es keine einheitliche Landesregelung für Wohngebäude. Zusätzlich können je nach Kommune über Bebauungspläne oder andere örtliche Vorgaben weitergehende Anforderungen gelten. Es lohnt sich daher, zusätzlich beim zuständigen Bauamt nachzufragen.
Die Solarpflicht-Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich unter anderem bei den betroffenen Gebäudetypen, dem Umfang der zu nutzenden Dachfläche, der Einbeziehung von Parkplätzen und möglichen Ausnahmen. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorgaben dazu, wie viel der geeigneten Dachfläche für Photovoltaik genutzt werden muss und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind – etwa aus technischen, baulichen oder wirtschaftlichen Gründen.
Wie groß muss eine Photovoltaikanlage sein?
Die notwendige Größe einer Photovoltaikanlage hängt stark vom jeweiligen Bundesland sowie vom Gebäudetyp ab – und ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt. Viele Landesverordnungen geben vor, wie viel Prozent der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden müssen oder definieren konkrete Leistungswerte in Kilowatt-Peak (kWp).
Beispiel Nordrhein-Westfalen (Stand: 2025):
Neubauten:
- Mindestens 30 % der Brutto-Dachfläche muss mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
Bestandsgebäude bei Dachsanierung:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: mindestens 3 kWp
- Mehrfamilienhäuser mit 3–5 Wohneinheiten: mindestens 4 kWp
- Mehrfamilienhäuser mit 6–10 Wohneinheiten: mindestens 8 kWp
- Alternativ: mindestens 30 % der Netto-Dachfläche
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Anlagengröße | 7 kWp |
| Möglicher Jahresertrag | ca. 6300 kWh |
| Stromverbrauch Familie | ca. 4500 kWh / Jahr |
| Direkt selbstgenutzer Solarstrom | ca. 2500 kWh / Jahr |
| Mögliche Ersparnis bei 34 Cent/kWh | ca. 850 € pro Jahr |
| Zusätzlich möglich | Einnahmen durch Einspeisung |
Müssen Dächer jetzt immer Richtung Sonne ausgerichtet werden?

Ein generelles Gesetz zur Südausrichtung von Dächern gibt es nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Dachfläche technisch sinnvoll für Solarenergie genutzt werden kann. Wer ein Haus neu plant, sollte die Dachflächen daher – soweit technisch und architektonisch möglich – so ausrichten, dass sie sich gut für Solarenergie nutzen lassen. Südlich ausgerichtete Dächer gelten oft als besonders günstig, aber auch Ost-West-Ausrichtungen können sinnvoll sein.
Gilt ein Anbau auch als Neubau?
Ob ein Anbau im Sinne der Solarpflicht als Neubau gilt, hängt vom jeweiligen Landesrecht und vom konkreten Bauvorhaben ab. Kleinere Anbauten lösen nicht automatisch eine Solarpflicht aus. Anders kann es aussehen, wenn durch den Anbau ein neues Gebäude entsteht oder Dachflächen in einem Umfang neu geschaffen oder umgebaut werden, der nach dem jeweiligen Landesrecht als relevanter Neubau oder wesentlicher Dachumbau gilt.
Reicht eine Miet-PV-Anlage aus, um die Solarpflicht zu erfüllen?
Ja – grundsätzlich kann auch eine gemietete Photovoltaikanlage ausreichen, um die Solarpflicht zu erfüllen. Entscheidend ist in der Regel nicht, ob die Anlage gekauft oder gemietet wurde, sondern dass sie den jeweiligen technischen und rechtlichen Vorgaben entspricht und ordnungsgemäß betrieben wird. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Ausnahmen: Wann kann die Solarpflicht entfallen?
Auch dort, wo eine Solarpflicht gilt, sind Ausnahmen möglich – etwa dann, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage technisch nicht möglich, baulich nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland, folgen aber oft ähnlichen Grundprinzipien.:
⚙️ Technische oder bauliche Gründe
- Statikprobleme: Das Dach kann die zusätzliche Last nicht sicher tragen.
- Bauartbedingte Einschränkungen: Dachform, Dachaufbau oder starke Verschattung machen eine sinnvolle Nutzung unmöglich.
- Inkompatibilität mit anderen baulichen Anforderungen, z. B. Brandschutz oder Denkmalschutz.
- Dachausrichtung: kann, je nach Bundesland, eine Rolle spielen, etwa bei ausschließlich nach Norden ausgerichteten Dachflächen.
💰 Wirtschaftliche Gründe
- Unverhältnismäßiger Aufwand im Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen.
- Wirtschaftlich kaum sinnvoll nutzbare Dachflächen, etwa durch ungünstige bauliche oder technische Rahmenbedingungen.
🏛️ Spezielle Ausnahmen
- Je nach Bundesland können kleinere Gebäude ausgenommen sein. In Hamburg gilt die Pflicht zum Beispiel erst ab einer Bruttodachfläche von mindestens 50 m².
- In Hamburg sind außerdem Neubauten mit einer Nutzungsdauer von unter 20 Jahren und Bestandsgebäude mit einer Restnutzungsdauer von unter 20 Jahren ausgenommen.
- In Berlin gelten ebenfalls Ausnahmen für bestimmte kleinere Gebäude und Nebenanlagen.
Sind Balkonkraftwerke auch eine Lösung?
Balkonkraftwerke – auch Stecker-Solargeräte oder Mini-PV-Anlagen genannt – sind eine einfache Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen, besonders in Mietwohnungen oder bei wenig Platz. Sie bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und lassen sich direkt an eine Steckdose anschließen.
Aber: Sie erfüllen in den meisten Fällen nicht die Anforderungen der Photovoltaikpflicht. Der Grund ist ihre begrenzte Leistung (meist bis 800 W) und die geringe Fläche, die sie abdecken. Für Steckersolargeräte gelten vereinfachte Regeln bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung. Die meisten Landesregelungen zur Solarpflicht verlangen jedoch deutlich mehr – etwa eine bestimmte Mindestleistung oder die Nutzung eines festgelegten Anteils der Dachfläche.
Wann sind Balkonkraftwerke trotzdem sinnvoll?
- Wenn du zur Miete wohnst und keinen Zugriff aufs Dach hast
- Wenn du Ergänzung zur bestehenden PV-Anlage suchst
- Wenn du ohne großen Aufwand Stromkosten senken willst

Seit dem Solarpaket I im Mai 2024 ist die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken in Deutschland deutlich einfacher geworden: Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, die Registrierung im Marktstammdatenregister wurde vereinfacht, und Schuko-Stecker sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Auch die Umsatzsteuerbefreiung beim Kauf kann ein zusätzlicher Vorteil sein. Trotzdem gelten weiterhin technische Vorgaben, zum Beispiel eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt.
Was bringt die Solarpflicht für die Energiewende?
Die Solarpflicht ist ein wichtiges Instrument für den Ausbau erneuerbarer Energien. Sie trägt dazu bei, dass bislang ungenutzte Dachflächen stärker für die Stromerzeugung erschlossen werden. Insbesondere Neubauten und umfassend sanierte Gebäude leisten damit einen direkten Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik – ohne zusätzlichen Flächenverbrauch.
Dadurch kann die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter sinken und der CO₂-Ausstoß reduziert werden. Zugleich fördert die Solarpflicht die dezentrale Energieerzeugung und unterstützt damit ein klimafreundlicheres Stromsystem.
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Lohnt sich eine Photovoltaikanlage langfristig?
Ja – die Investition in eine Photovoltaikanlage kann sich langfristig lohnen. Wie wirtschaftlich sie ist, hängt vor allem von Faktoren wie Anlagengröße, Stromverbrauch, Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und Standort ab. Besonders attraktiv ist Photovoltaik meist dann, wenn ein möglichst großer Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt wird.
Mit jeder selbst erzeugten Kilowattstunde Strom senken Eigentümer ihre laufenden Stromkosten. Wer zusätzlich einen Stromspeicher nutzt, kann den Eigenverbrauch weiter erhöhen und den eigenen Jahresstromverbrauch mit Photovoltaik und Speicher im Schnitt zu einem großen Teil decken. Der ADAC nennt hier im Durchschnitt rund 70 %.
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Welche Mehrkosten entstehen Eigentümern?
Die Anschaffungskosten für eine PV-Anlage hängen vom Leistungsumfang ab. Für ein typisches Ein- bis Zweifamilienhaus (6–10 kWp) sollte man zwischen 10.000 und 25.000 Euro einplanen – inklusive Wechselrichter, Montage und Anschluss.
Zusätzliche Kosten können entstehen durch:
- statische Verstärkungen am Dach
- bauliche Brandschutzmaßnahmen
- Anpassungen am Netzanschluss
Ein Stromspeicher schlägt je nach Kapazität mit etwa 750 bis 1.500 Euro pro kWh zu Buche. Wer zusätzlich ein HEMS-System integriert, investiert noch einmal ca. 500–2.000 Euro – profitiert aber von höherer Effizienz und besserer Netzintegration.
Ist Solarthermie auch eine Option in Sachen Solarpflicht?
In einigen Bundesländern kann die gesetzliche Solarpflicht auch durch eine Solarthermieanlage erfüllt werden. Ob das möglich ist, hängt jedoch von der jeweiligen Landesregelung ab. Während manche Länder Solarthermie ausdrücklich als Ersatzmaßnahme zulassen, ist die Pflicht in anderen Ländern klar auf Photovoltaik ausgerichtet.
Solarthermie nutzt Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung, etwa für Warmwasser oder zur Heizungsunterstützung. Sie kann sich besonders dann lohnen, wenn ein Gebäude einen hohen Wärmebedarf hat und die Anlage sinnvoll in das Heizsystem eingebunden werden kann..
Wo ist der Unterschied zwischen Solarthermie und Photovoltaik? 
| System | Zweck | Technik | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Photovoltaik | Stromerzeugung | Sonnenlicht → elektrischer Strom | Vielseitig, kombinierbar mit Speicher, direkte Einsparung |
| Solarthermie | Wärmeerzeugung | Sonnenlicht → erhitzte Flüssigkeit | Sehr effizient bei Warmwasser oder Heizung |
Photovoltaikanlagen produzieren Strom, der direkt im Haushalt genutzt, gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist wird. Solarthermieanlagen liefern WärmeSie arbeiten in diesem Bereich oft mit hohem Wirkungsgrad, sind aber in der Anwendung stärker auf Warmwasser und Heizungsunterstützung ausgerichtet als Photovoltaik.
Wie können Hausbesitzer die Vorteile von Solaranlagen maximieren?
Mit einem Home Energy Management System (HEMS) lassen sich Erzeugung, Verbrauch und Speicher intelligent aufeinander abstimmen. So kann das System zum Beispiel erkennen, wann selbst erzeugter Solarstrom verfügbar ist und wann Geräte wie Wärmepumpe, Wallbox oder Haushaltsgeräte möglichst sinnvoll laufen sollten..
HEMS ermöglichen:
- höheren Eigenverbrauch
- automatische Steuerung von Geräten
- bessere Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch
- Integration von E-Auto, Speicher oder Wärmepumpe
Können HEMS die Energieeffizienz wirklich steigern?
Ja – Home Energy Management Systems (HEMS) können die Energieeffizienz im Haushalt spürbar verbessern. Sie erfassen, wie viel Strom produziert, verbraucht oder gespeichert wird, und helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen. So kann mehr selbst erzeugter Solarstrom direkt im Haushalt genutzt werden.
Typische Vorteile von HEMS:
- Optimierung des Eigenverbrauchs
- Automatische Steuerung von Geräten je nach Stromverfügbarkeit
- Bessere Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch
- Visualisierung des Energieverbrauchs
Welche Rolle spielen HEMS in der Energiewende und bei der Erreichung der Klimaziele?
HEMS sind mehr als ein Komfort-Tool – sie sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende im Haushalt. Sie helfen dabei, Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe, Wallbox und andere flexible Verbraucher besser aufeinander abzustimmen. So kann mehr selbst erzeugter Strom direkt genutzt und der Energieverbrauch insgesamt effizienter gesteuert werden.
Das bedeutet konkret:
- höherer Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom
- bessere Abstimmung von Wallbox, Wärmepumpe und Speicher
- Entlastung des Stromnetzes durch gezieltes Lastmanagement
- sinnvollere Integration erneuerbarer Energien in den Haushalt
Besonders im Zusammenspiel mit Photovoltaikanlage und Speicher kann ein HEMS helfen, Stromverbrauch und Erzeugung besser aufeinander abzustimmen. So lässt sich mehr selbst erzeugter Solarstrom direkt nutzen, was in vielen Fällen die Stromkosten senkt und Lastspitzen im Haushalt reduziert.
Warum § 14a EnWG die Bedeutung von HEMS weiter erhöht
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen und Wärmepumpen die neuen Regelungen nach § 14a EnWG. Netzbetreiber dürfen diese Einrichtungen bei drohender Netzüberlastung netzorientiert steuern. Dabei muss aber weiterhin eine Mindestleistung von 4,2 kW verfügbar bleiben.
Ein HEMS ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben, kann in diesem Zusammenhang aber besonders hilfreich sein, denn:
- es kann flexible Verbraucher besser koordinieren
- es kann auf vorgegebene Leistungsgrenzen reagieren
- es hilft dabei, Komfort und Eigenverbrauch möglichst gut auszubalancieren
- es ist besonders sinnvoll in Kombination mit Eigenerzeugung und Stromspeicher
Fazit Solarpflicht: Fluch oder Segen für Eigenheimbesitzer?
Die Solarpflicht wird oft als Belastung wahrgenommen – für viele Hausbesitzer kann sie aber auch eine Chance sein: Wer früh plant, profitiert langfristig von niedrigeren Stromkosten, mehr Unabhängigkeit und dem guten Gefühl, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Photovoltaikanlagen bieten heute nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch verlässliche Rahmenbedingungen – etwa durch die Mehrwertsteuerbefreiung, gesetzliche Vorgaben und mögliche Förderungen. Wer zusätzlich auf ein HEMS setzt, steigert die Effizienz und den Komfort im Alltag – und macht sein Haus fit für das Energiesystem der Zukunft.
✅ Fazit: Die Solarpflicht ist weniger ein Zwang als ein Anstoß – für mehr Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit und eine zukunftsfähige Energieversorgung im eigenen Zuhause.
Fotocredits: Bild 1-5: Adobe Stock / Bild 6: Schneider Electric

