Photovoltaik ein Muss? Die neuen Regelungen für alle Bundesländer!
Deutschland möchte eine Energiewende schaffen. Photovoltaik und Solarenergie spielen dabei eine entscheidende Rolle. Daher führen immer mehr Bundesländer eine sogenannte Solarpflicht ein: Bei Neubauten und Dachsanierungen müssen Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage installieren. Wo gilt das schon? Welche Ausnahmen gibt es? In diesem Artikel erklären wir die verschiedenen Regelungen und alles, was Sie sonst noch zur Solarpflicht wissen müssen.
- Klimaneutral bis 2045: Was bedeutet das für mich?
- Was meint der Begriff „Solarpflicht“?
- Wer muss eine Photovoltaikanlage installieren?
- Was gilt bei Dachsanierungen?
- Wie sind die Solarplicht-Regelungen in den einzelnen Bundesländern?
- Wie groß muss eine Photovoltaikanlage sein?
- Müssen Dächer jetzt immer Richtung Sonne ausgerichtet werden?
- Gilt ein Anbau auch als Neubau?
- Reicht eine Miet-PV-Anlage aus, um die Solarpflicht zu erfüllen?
- Ausnahmen: Wann kann die Solarpflicht entfallen?
- Sind Balkonkraftwerke auch eine Lösung?
- Was bringt die Solarpflicht für die Energiewende?
- Lohnt sich eine Photovoltaikanlage langfristig?
- Welche Mehrkosten entstehen Eigentümern?
- Ist Solarthermie auch eine Option in Sachen Solarpflicht?
- Wo ist der Unterschied zwischen Solarthermie und Photovoltaik?
- Wie können Hausbesitzer die Vorteile von Solaranlagen maximieren?
- Können HEMS die Energieeffizienz wirklich steigern?
- Welche Rolle spielen HEMS in der Energiewende und bei der Erreichung der Klimaziele?
- Fazit Solarpflicht: Fluch oder Segen für Eigenheimbesitzer?
Klimaneutral bis 2045: Was bedeutet das?
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein, um den Klimawandel zu bekämpfen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Photovoltaik und Solarenergie, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Bundesregierung möchte bis 2030 mindestens 80 % des Stroms und 50 % der Wärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Deshalb sollen laut Koalitionsvertrag künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden.
Was meint der Begriff „Solarpflicht“?
Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass auf Neubauten und bei größeren Dachsanierungen Photovoltaikanlagen installiert werden müssen. Diese Maßnahme soll die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und den Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung beschleunigen.
Wer muss eine Photovoltaikanlage installieren?
Die Solarpflicht gilt nicht für jedes Dach. Sie betrifft in der Regel Neubauten von Nichtwohngebäuden und umfassende Dachsanierungen. Öffentliche und gewerbliche Gebäude jedoch sind meist umfassend betroffen. Private Wohnhäuser müssen bisher oft nur „PV-ready“ gebaut werden, was bedeutet, dass sie für eine spätere Nachrüstung vorbereitet sind. In einigen Bundesländern gilt die Pflicht jedoch bereits auch für private Neubauten und bei Dachsanierungen. Es ist wichtig, sich über die einzelnen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren, um die aktuellen Anforderungen zu erfüllen.
Was gilt bei Dachsanierungen?
Für Dachsanierungen greift die Solarpflicht meist, wenn mehr als 50 % der Dachfläche erneuert werden. Genauer: wenn mehr als 50 % der wasserführenden Schicht des Daches erneuert werden. Das ist zum Beispiel bei einer umfassenden Dachsanierung so, bei der die Dacheindeckung aufgrund von Alterung, energetischen Sanierungen oder Schäden ausgetauscht wird. Auch der Ausbau des Daches durch die Errichtung neuer Gauben oder der Einbau neuer Dachfenster zählt dazu, sofern diese Maßnahmen mehr als die Hälfte der Dachfläche betreffen. Kleinere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, wie das Auswechseln einzelner Ziegel, verpflichtet nicht zur Installation von Photovoltaikanlagen. Auch hier gilt: Die genauen Anforderungen und Regelungen können je nach Landesgesetz unterschiedlich sein.
Wie sind die Solarplicht-Regelungen in den einzelnen Bundesländern?
Bundesland |
Solarpflicht für… |
Gültigkeit |
Baden-Württemberg | 1.) Neubau von Nichtwohngebäuden (NWG)
2.) Neubau von Wohngebäuden 3.) grundlegende Dachsanierung 4.) Neubau Parkplatz ab 35 Stellplätzen |
1.) Neubau von Nichtwohngebäuden (NWG)
2.) Neubau von Wohngebäuden 3.) grundlegende Dachsanierung 4.) Neubau Parkplatz ab 35 Stellplätzen |
Bayern | 1.) Neubau oder vollständige Erneuerung der Dachhaut von Gewerbe- und Industriegebäuden
2) Dachsanierung bestehende Gewerbe- und Industriegebäude 3.) Neubau von Wohngebäuden |
1.) Neubau oder vollständige Erneuerung der Dachhaut von Gewerbe- und Industriegebäuden
2) Dachsanierung bestehende Gewerbe- und Industriegebäude 3.) Neubau von Wohngebäuden |
Berlin | 1.) Alle nicht-öffentlichen Gebäude für Wohnen, Gewerbe und Industrie ab 50qm
2.) Grundlegende Dachsanierung |
1.) seit1.1.2023
2.) Seit 1.1.2023 |
Brandenburg | 1.) Neubau von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden
2.) Grundlegende Dachsanierung |
1.) seit 1.6.2024
2.) seit 1.6.2024 |
Bremen | 1.) Neubau von NWG 2.) Neubau von Wohngebäuden 3.) Grundlegende Dachsanierung |
1.) ab 1.7.2025 2.) ab 1.7.2025 3.) seit 1.7.2024 |
Hamburg | 1.) Neubau NWG
2.) Neubau Wohngebäude 3.) Grundlegende Dachsanierung |
1.) seit 1.1.2024
2.) seit 1.1.2024 3.) seit 1.1.2024 |
Hessen | 1.) Landeseigene Neubauten
2.) Landeseigene Bestandsgebäude 3.) Neue Parkplätze ab 50 qm |
1.) seit 29.11.2023
2.) ab 29.11.2024 3.) seit 29.11.2023 |
Mecklenburg-Vorpommern | In Planung | |
Niedersachsen | 1.) Neubau von gewerblichen Gebäuden
2.) Neubau von öffentlichen Gebäuden 3.) Neubau von Wohngebäuden 4.) Grundlegende Dachsanierung |
1.) seit 1.1.2023
2.) seit 1.1.2024 3.) ab 1.1.2025 4.) ab 1.1.2025 |
Nordrhein-Westfalen | 1.) Neubau von NWG
2.) Neubau von Wohngebäuden 3.) Grundlegende Dachsanierung 4.) Neubau Parkplatz ab 35 Plätze |
1.) seit 1.1.2024
2.) ab 1.1.2025 3.) ab 1.1.2026 4.) seit 1.1.2022 |
Rheinland-Pfalz | 1.) Neubau von gewerblichen Gebäuden
2.) Neubau von öffentlichen Gebäuden 3.) Neubau von Parkplätzen 50+ 4.) Neubau von Wohngebäuden |
1.) seit 1.1.2023
2.) ab 1.1.2025 3.) seit 1.1.2023 4.) seit 1.1.2024 |
Saarland | In Planung | |
Sachsen | In Planung | |
Sachsen-Anhalt | In Planung | |
Schleswig-Holstein | 1.) Neubau von NWG
2.) Neubau von Wohngebäuden 3.) Neubau und Erweiterung von Parkplätzen 4.) Grundlegende Dachsanierung |
1.) seit 1.1.2023
2.) ab 1.1.2025 3.) ab 1.1.2025 4.) ab 1.1.2025 |
Thüringen | In Planung |
Stand: August 2024
Wichtig: Die Solarpflicht-Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden sich hinsichtlich der betroffenen Gebäudetypen (gewerblich, öffentlich, privat) und der Mindestanforderungen für die Nutzung der Dachfläche. So variieren beispielsweise die Mindestgrößen der Dachflächen, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen, und die Prozentsätze der Dachfläche, die belegt werden müssen. Zudem gibt es Unterschiede bei der Einbeziehung von Parkplätzen und bei den Ausnahmen, etwa bei wirtschaftlicher Unvertretbarkeit oder technischen Einschränkungen.
Wie groß muss eine Photovoltaikanlage sein?
Die Größe der Photovoltaikanlage hängt von den jeweiligen Regelungen der Bundesländer ab und unterscheidet sich zwischen Bestandsgebäuden und Neubauten. Neubauten müssen oft einen bestimmten Prozentsatz der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken. Bei Bestandsgebäuden, die umfassend saniert werden, kann eine andere Mindestfläche gelten, die mit Photovoltaikanlagen ausstattet werden müssen.
Beispiel NRW:
- Bestandsgebäude:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: mindestens 3 kWp
- Mehrfamilienhäuser (3-5 Wohneinheiten): mindestens 4 kWp
- Mehrfamilienhäuser (6-10 Wohneinheiten): mindestens 8 kWp
oder
- 30 % der Netto-Dachfläche
- Neubauten:
- 30 % der Brutto-Dachfläche muss mit Photovoltaikanlagen bedeckt sein.
Müssen Dächer jetzt immer Richtung Sonne ausgerichtet werden?
Es gibt kein generelles Gesetz, das vorschreibt, dass Dächer immer nach Süden ausgerichtet sein müssen. Allerdings soll die Planung von Neubauten die Ausrichtung und Gestaltung so optimieren, dass sie sich „so weit wie möglich“ für eine Solaranlage eignen.
Gilt ein Anbau auch als Neubau?
Ein Anbau gilt in der Regel nicht als Neubau im Sinne der Solarpflicht. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sollten individuell geprüft werden.
Reicht eine Miet-PV-Anlage aus, um die Solarpflicht zu erfüllen?
Ja, eine Miet-PV-Anlage kann in einigen Bundesländern ausreichen, um die Solarpflicht zu erfüllen. Aber auch hier gilt: Bitte die gesetzlichen Regelungen im eigenen Bundesland genau checken!
Ausnahmen: Wann kann die Solarpflicht entfallen?
Die Solarpflicht kann unter bestimmten technischen und wirtschaftlichen Umständen entfallen.
Technische Gründe:
- Bauliche Unmöglichkeit:
- Dach kann die zusätzliche Last der Solaranlagen nicht tragen.
- Bauliche Struktur macht die Installation technisch unmöglich.
Wirtschaftliche Gründe:
- Unverhältnismäßig hohe Kosten:
- Installation verursacht Kosten, die nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraums amortisiert werden können.
- Zusatzkosten für Brandschutz, Statik oder andere sicherheitstechnische Maßnahmen übersteigen 70 % der Kosten der Photovoltaikanlage.
Spezifische Ausnahmen:
- Denkmalschutz:
- Dächer, die unter Denkmalschutz stehen.
- Nordausrichtung:
- Dächer, die vollständig nach Norden ausgerichtet sind, wodurch eine effiziente Nutzung von Solarenergie unmöglich ist.
- Kleine Gebäude:
- Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern.
- Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude:
- Garagen, Lauben und andere untergeordnete Gebäude.
- Restnutzungsdauer:
- Gebäude, deren Restnutzungsdauer weniger als 20 Jahre beträgt.
- Öffentlich-rechtliche Pflichten:
- Wenn die Photovoltaikanlagen gegen andere öffentlich-rechtliche Pflichten verstoßen.
Sind Balkonkraftwerke auch eine Lösung?
Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solaranlagen genannt, stellen eine Möglichkeit dar, um Solarenergie zu nutzen, jedoch erfüllen sie in den meisten Fällen nicht die Anforderungen der Solarpflicht. Denn diese Anlagen sind für den Eigenbedarf kleinerer Mengen an Solarstrom konzipiert und decken nur einen Bruchteil der Dachfläche ab, die von den gesetzlichen Vorgaben für Photovoltaikanlagen gefordert wird. Daher sind sie meist nicht ausreichend, um die gesetzlichen Anforderungen zur Solarpflicht zu erfüllen. Balkonkraftwerke können jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein, um den eigenen Energieverbrauch zu senken und zumindest einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Was bringt die Solarpflicht für die Energiewende?
Die Solarpflicht trägt erheblich zur Energiewende bei, indem sie den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. Durch die verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten und sanierten Dächern wird die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert und der CO₂-Ausstoß verringert. Zudem unterstützt sie die Erreichung der Klimaziele, indem sie die Nutzung von Solarenergie intensiviert.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage langfristig?
Ja, eine Photovoltaikanlage lohnt sich langfristig. Die Installationskosten amortisieren sich in der Regel innerhalb von 15 bis 20 Jahren, abhängig von der Größe der Anlage und den spezifischen Stromkosten. Mit der Nutzung von Solarstrom können Eigentümer ihre Stromkosten um bis zu 80 Prozent senken, was langfristig zu erheblichen Einsparungen führt.
Welche Mehrkosten entstehen Eigentümern?
Die Kosten für eine Photovoltaikanlage variieren, liegen aber etwa zwischen 10.000 und 25.000 Euro für ein durchschnittliches Ein- bis Zweifamilienhaus. Zusätzliche Kosten können durch notwendige bauliche Maßnahmen wie Brandschutz oder Statikverstärkungen entstehen, die teilweise einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen können. Ein optionaler Speicher kostet zusätzlich zwischen 750 und 1.500 Euro pro kWh. Positiv bei all den Kosten: Noch fallen auf alle Produkte rund um den Kauf und die Montage von Solaranlagen keine Mehrwertsteuer an!
Ist Solarthermie auch eine Option in Sachen Solarpflicht?
Bei der Solarpflicht haben Bauherren in einigen Bundesländern die Wahl zwischen der Installation von Photovoltaikanlagen (PV) und Solarthermieanlagen. Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um, während Solarthermieanlagen die Sonnenenergie zur Wärmegewinnung nutzen, beispielsweise zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung.
Wo ist der Unterschied zwischen Solarthermie und Photovoltaik?
Photovoltaikanlagen erzeugen Strom, der direkt genutzt, gespeichert oder ins Netz eingespeist werden kann. Sie sind vielseitig einsetzbar und können auch bei geringerer Sonneneinstrahlung Strom produzieren. Solarthermieanlagen hingegen nutzen die Sonnenwärme direkt und sind in der Regel effizienter für die Wärmegewinnung. Sie benötigen jedoch meist größere Speichersysteme für die Wärme und sind oft spezifischer in der Anwendung, etwa für die Warmwasserbereitung oder als Heizungsunterstützung.
Wie können Hausbesitzer die Vorteile von Solaranlagen maximieren?
Mit sogenannten Home Energy Management Systems (HEMS). Sie ermöglichen eine effiziente Steuerung und Überwachung des Energieverbrauchs. Die Folge: Energieeinsparungen! HEMS können den Betrieb von Haushaltsgeräten automatisieren und den Energieverbrauch basierend auf den aktuellen Strompreisen oder der Verfügbarkeit von Solarenergie optimieren.
Können HEMS die Energieeffizienz wirklich steigern?
Ja, HEMS tragen erheblich zur Steigerung der Energieeffizienz bei. Durch die intelligente Steuerung von Energiequellen und -verbrauchern im Haushalt kann der Energieverbrauch reduziert und die Nutzung von Solarenergie maximiert werden. Dies führt zu geringeren Energiekosten und einer verbesserten Umweltbilanz.
Welche Rolle spielen HEMS in der Energiewende und bei der Erreichung der Klimaziele?
HEMS spielen eine wichtige Rolle in der Energiewende und bei der Erreichung der Klimaziele, indem sie die Integration erneuerbarer Energien in Haushalten fördern. Sie ermöglichen eine effizientere Nutzung von Solarstrom und tragen zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei. Durch die Unterstützung von Lastmanagement und die Integration von Energiespeichern leisten HEMS einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität des Stromnetzes und zur nachhaltigen Energieversorgung.
Laut § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2024 berechtigt, den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär zu drosseln, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Dies betrifft Geräte mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, wie zum Beispiel Wallboxen für Elektroautos und Wärmepumpen. Ein HEMS ist dabei nahezu unerlässlich, da es die Steuerung und Überwachung dieser Geräte ermöglicht und somit die notwendige Flexibilität bietet, um auf Netzanforderungen zu reagieren und die Netzstabilität zu gewährleisten
Fazit Solarpflicht: Fluch oder Segen für Eigenheimbesitzer?
Die Einführung der Solarpflicht bringt für Eigenheimbesitzer zwar anfängliche Kosten mit sich, aber die langfristigen Vorteile überwiegen. Photovoltaikanlagen senken die Stromkosten und erhöhen die Energieunabhängigkeit. Home Energy Management Systems (HEMS) maximieren diese Vorteile noch, indem sie die Energienutzung optimieren und den Komfort steigern. HEMS unterstützen zudem die Netzstabilität. Insgesamt profitieren Eigenheimbesitzer durch geringere Kosten und mehr Unabhängigkeit, während sie gleichzeitig zur Nachhaltigkeit beitragen.
Fotocredits: Bild 1-5: Adobe Stock / Bild 6: Schneider Electric