Frage vom 21.03.2023
Guten Tag, fallen diese Schienen unter das Gesetz der 0% Mehrwertsteuer? Vielen Dank
Antwort vom 22.03.2023
Moin aus Hamburg, der Gesetzgeber gibt vor, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.Mit freundlichem Gruß, Ihr Elektro4000-Team